So sinkt beispielsweise der Anteil an den Gesamtkosten, welcher auf die Anwohner umgelegt wird:
alt | ab 2021 | |
Anliegerstraßen | 75% | 60% |
Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr | 40% | 30% |
Durchgangsstraßen | 30% | 20% |
Der Ausbaubeitrag wird nicht mehr sofort fällig, sondern kann über 20 Jahre in Raten abbezahlt werden. Weitere Erleichterungen gibt es für die Besitzer von Eckgrundstücken, deren Grundstücksfläche nur zu 2/3 berücksichtigt wird.
Mittelfristig sollen die die Anwohnerbeiträge durch sogenannte „wiederkehrende Straßenausbaubeiträge“ ersetzt werden. In diesem Modell müssen nicht mehr die unmittelbar an einer Straße wohnenden Anlieger für die Straßenerneuerung zahlen – stattdessen werden die Kosten auf alle Grundeigentümer der Gemeinde umgelegt. Die Hillerser SPD verspricht sich dadurch eine gerechtere und vor allem eine geringere Belastung der Bürgerinnen und Bürger.
Oft wird auch gefordert, die Gemeinde solle gänzlich auf die Erhebung von Anwohnerbeiträgen verzichten. Die dadurch entstehenden Einnahmeverluste könnten jedoch nur durch eine Erhöhung der Grundsteuer ausgeglichen werden. In der Gemeinde Hillerse müsste beispielsweise die Grundsteuer um fast 60% erhöht werden. Dabei dürfte die Gemeinde die erhöhten Einnahmen nicht mal für sich behalten: Höhere Steuereinahmen führen automatisch auch zu einem höheren Gemeindeanteil an der Samtgemeinde- und Kreisumlage. Daher lehnt die Hillerser SPD eine komplette Abschaffung der Anwohnerbeiträge ab.
Übrigens: Die Kosten des Ausbaus von Kreis- und Landesstraßen trägt der Kreis Gifhorn bzw. das Land Niedersachsen. Anwohner können hier maximal für begleitende Rad- und Fußwege in Anspruch genommen werden. Dies betrifft in Hillerse die Hauptstraße (L 320), die Dalldorfer Straße (K 46), die Rolfsbütteler Straße (K 47) sowie in Volkse den Rietzer Weg (K 45).